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Zeitplan für die Umsetzung des EU AI Act
Zeitleiste der wichtigsten Daten
Zuletzt aktualisiert: 1. August 2024
2024
2025
Datum 12. Juli 2024
Das AI-Gesetz wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Dies dient der förmlichen Notifizierung des neuen Gesetzes.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 113
Datum 1. August 2024
Anwendung: Datum des Inkrafttretens des AI-Gesetzes. Zum jetzigen Zeitpunkt gelten keine der Anforderungen des Gesetzes - sie werden im Laufe der Zeit allmählich zur Anwendung kommen.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 113
Datum: 2. November 2024
Mitgliedsstaaten: Frist für die Mitgliedstaaten, die für den Schutz der Grundrechte zuständigen Behörden/Einrichtungen zu ermitteln und öffentlich aufzulisten sowie die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten zu unterrichten.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 77 Absatz 2
Datum: 2. Februar 2025
Anwendung: Die Verbote für bestimmte KI-Systeme beginnen zu gelten(Kapitel 1,2 und 4).
Fristablauf: Schulung der Mitarbeiter zum Thema Künstliche Intelligenz
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 113 Buchstabe a, Erwägungsgrund 179
Datum: 2. Mai 2025
Kommission: Die Verhaltenskodizes müssen bis zu diesem Zeitpunkt fertig sein.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 56 Absatz 9, Erwägungsgrund 179
Datum: 2. August 2025
Anwendung: Die folgenden Regeln beginnen zu gelten:
• Benannte Stellen(Kapitel III, Abschnitt 4),
• GPAI-Modelle(Kapitel V),
• Governance(Kapitel VII),
• Vertraulichkeit(Artikel 78)
• Sanktionen (Artikel 99 und 100)
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 113 Buchstabe b
Datum: 2. August 2025
Anbieter: Anbieter von GPAI-Modellen, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 2. August 2027 mit dem AI-Gesetz konform sein.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 111 Absatz 3
Datum: 2. August 2025 (und danach alle zwei Jahre)
Mitgliedsstaaten: Frist für die Mitgliedstaaten, der Kommission über den Stand der finanziellen und personellen Ressourcen der zuständigen nationalen Behörden zu berichten.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 70 Absatz 6
Datum: 2. August 2025
Mitgliedsstaaten: Frist für die Mitgliedstaaten, die zuständigen nationalen Behörden (notifizierende Behörden und Marktüberwachungsbehörden) zu benennen, sie der Kommission mitzuteilen und ihre Kontaktdaten öffentlich zugänglich zu machen.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 70 Absatz 2
Datum: 2. August 2025 (basierend auf dem Datum der Anwendung der Artikel über "Sanktionen")
Mitgliedsstaaten: Frist für die Mitgliedstaaten, Regeln für Sanktionen und Geldbußen festzulegen, sie der Kommission mitzuteilen und sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß umgesetzt werden.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Erwägungsgrund 179
Datum: 2. August 2025
Kommission: (Falls der Verhaltenskodex nicht fertig gestellt werden kann oder das AI-Büro ihn für unzureichend hält) Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten gemeinsame Regeln für die Umsetzung der Verpflichtungen für Anbieter von GPAI-Modellen festlegen.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 56 Absatz 9
Datum: 2. August 2025 (und jedes darauf folgende Jahr)
Kommission: Frist für die jährliche Überprüfung durch die Kommission und mögliche Änderungen der Verbote.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 112 Absatz 1
Die hier gelisteten Angaben sind der Website der europäischen Union entnommen und erhaben nicht den Anspruch auf Aktualität. Informativ - Das ist keine Rechtsberatung
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