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Zeitplan für die Umsetzung des EU AI Act

Zeitleiste der wichtigsten Daten

Zuletzt aktualisiert: 1. August 2024

2024

2025

Datum 12. Juli 2024

Das AI-Gesetz wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Dies dient der förmlichen Notifizierung des neuen Gesetzes.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 113

Datum 1. August 2024

Anwendung: Datum des Inkrafttretens des AI-Gesetzes. Zum jetzigen Zeitpunkt gelten keine der Anforderungen des Gesetzes - sie werden im Laufe der Zeit allmählich zur Anwendung kommen.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 113

Datum: 2. November 2024

Mitgliedsstaaten: Frist für die Mitgliedstaaten, die für den Schutz der Grundrechte zuständigen Behörden/Einrichtungen zu ermitteln und öffentlich aufzulisten sowie die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten zu unterrichten.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 77 Absatz 2

Datum: 2. Februar 2025

Anwendung: Die Verbote für bestimmte KI-Systeme beginnen zu gelten(Kapitel 1,2 und 4).

Fristablauf: Schulung der Mitarbeiter zum Thema Künstliche Intelligenz

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 113 Buchstabe a, Erwägungsgrund 179

Datum: 2. Mai 2025

Kommission: Die Verhaltenskodizes müssen bis zu diesem Zeitpunkt fertig sein.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 56 Absatz 9, Erwägungsgrund 179

Datum: 2. August 2025

Anwendung: Die folgenden Regeln beginnen zu gelten:

• Benannte Stellen(Kapitel III, Abschnitt 4),

• GPAI-Modelle(Kapitel V),

• Governance(Kapitel VII),

• Vertraulichkeit(Artikel 78)

• Sanktionen (Artikel 99 und 100)

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 113 Buchstabe b

Datum: 2. August 2025

Anbieter: Anbieter von GPAI-Modellen, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 2. August 2027 mit dem AI-Gesetz konform sein.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 111 Absatz 3

Datum: 2. August 2025 (und danach alle zwei Jahre)

Mitgliedsstaaten: Frist für die Mitgliedstaaten, der Kommission über den Stand der finanziellen und personellen Ressourcen der zuständigen nationalen Behörden zu berichten.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 70 Absatz 6

Datum: 2. August 2025

Mitgliedsstaaten: Frist für die Mitgliedstaaten, die zuständigen nationalen Behörden (notifizierende Behörden und Marktüberwachungsbehörden) zu benennen, sie der Kommission mitzuteilen und ihre Kontaktdaten öffentlich zugänglich zu machen.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 70 Absatz 2

Datum: 2. August 2025 (basierend auf dem Datum der Anwendung der Artikel über "Sanktionen")

Mitgliedsstaaten: Frist für die Mitgliedstaaten, Regeln für Sanktionen und Geldbußen festzulegen, sie der Kommission mitzuteilen und sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß umgesetzt werden.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Erwägungsgrund 179

Datum: 2. August 2025

Kommission: (Falls der Verhaltenskodex nicht fertig gestellt werden kann oder das AI-Büro ihn für unzureichend hält) Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten gemeinsame Regeln für die Umsetzung der Verpflichtungen für Anbieter von GPAI-Modellen festlegen.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 56 Absatz 9

Datum: 2. August 2025 (und jedes darauf folgende Jahr)

Kommission: Frist für die jährliche Überprüfung durch die Kommission und mögliche Änderungen der Verbote.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes: Artikel 112 Absatz 1

Die hier gelisteten Angaben sind der Website der europäischen Union entnommen und erhaben nicht den Anspruch auf Aktualität. Informativ - Das ist keine Rechtsberatung